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Es gibt zwei Formen des Referendums:

  • obligatorisches Referendum
  • fakultatives Referendum

Obligatorisches Referendum

Ändern Gesetze die Verfassung, müssen diese in einer Volksabstimmung bestätigt werden. Auch der Beitritt zu Sicherheitsorganisationen (bspw. NATO) oder supranationalen Gemeinschaften (bspw. EU) unterliegen dem obligatorischen Referendum. Das gleiche gilt auch für dringliche Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage. Für eine Annahme braucht es das Volksmehr (Mehrheit der Bevölkerung) und das Ständemehr (Mehrheit der Kantone).

 

Fakultatives Referendum

Gegen neue Gesetze, Gesetzesänderungen oder Erlasse kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Dazu müssen innerhalb von 100 Tagen nach der Veröffentlichung 50'000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

Kantonsreferendum

Nebst der Bevölkerung können auch Kantone ein Referendum ergreifen. Dazu müssen sich mindestens 8 Kantone für ein Referendum aussprechen.